DIENSTLEISTUNGEN

Als Spezialist in allen notariellen Tätigkeitsfeldern sichern wir Ihnen eine umfassende Betreuung Ihres Anliegens zu. Grundlage ist dabei meist eine persönliche Beratung, in der die Vorstellungen besprochen und die weiteren Schritte erklärt werden. Von dieser Erstberatung an, betreuen wir dann den gesamten Ablauf bis zur Beurkundung und der vollständigen Abwicklung aller Regelungspunkte. Verständnis für Ihre Fragen und Belange sind für uns dabei ebenso wichtig, wie eine verständliche Sprache in den juristischen Themenbereichen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei mit Ihrer langjährigen Ausbildung und Berufserfahrung auch immer begleitend zur Seite und sind jederzeit für Sie ansprechbar.

Immobilienkaufverträge und Finanzierung

Die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von Grundstück-, Haus- und Wohnungskaufverträge gehören zum  Kernbereich der notariellen Tätigkeit.

Wir klären mit Ihnen im Vorfeld der Beurkundung die individuellen Gegebenheiten für den Erwerb oder den Verkauf Ihrer Immobilie, erarbeiten einen darauf abgestimmten Vertrag und übernehmen die gesamte Durchführung aller anstehenden Aufgaben.

Besondere Beratung und Betreuung erfordern dabei Bauträgerverträge, mit denen Immobilien im Stadium der Planung und Erstellung verkauft werden. Wir  erarbeiten im Frühstadium der Planung  entsprechende Teilungserklärungen, Baubeschreibungen und Bauträgerverträge nach den Vorgaben der aktuellen Rechtslage und bleiben Ihr Ansprechpartner  in  allen Stadien.

Der Immobilienkauf ist meist verbunden mit einer langfristigen Finanzierung. Ihre Bank erwartet hier eine koordinierte Betreuung der Kreditsicherung und wird sich mit Ihnen oder unmittelbar mit dem Notariat in Verbindung setzen.  Unsere Aufgabe ist  die Bearbeitung aller anstehenden Formalitäten mit Ihrer Bank und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs.

Immobilienkauf und Finanzierung,  Kauf einer Eigentumswohnung,  Bauträgerverträge

Gesellschaftsrecht

Die  Gründung eines Unternehmen, Beteiligung von  Personen am Unternehmen, Umwandlungen oder Nachfolgeplanungen im unternehmerischen Bereich erfordern besondere Fachkenntnisse, die der Gesetzgeber bei Notaren  voraussetzt und deren Mitwirkung bei diesen Maßnahmen auch vorschreibt. Wir beraten und betreuen Sie von der Gründung Ihrer Gesellschaft an über alle Umstrukturierungsmaßnahmen bis zur Nachfolgeplanung zur Sicherung Ihres  Werkes.

Die Wahl der Rechtsform und die anstehenden  Maßnahmen koordinieren  wir mit den steuerlichen und sonstigen Beratern, so dass Sie sich auf  die unternehmerischen Entscheidungen konzentrieren können.

Unternehmen gründen, erwerben, übertragen

Schenkungen und Übertragungen

Vielfältige Gründe lassen sich anführen, weshalb Immobilien u.U. schon zu Lebzeiten auf Angehörige oder andere Personen übertragen werden.  Ob es steuerlich motiviert  ist, zur Vermeidung von Haftungsproblemen sinnvoll erscheint oder einfach der vorzeitigen Nachfolgeplanung im privaten Bereich dient. Gerade auch Verträge zwischen Ehepartnern  im Immobilienbereich erfordern im Hinblick auf die ehe- und erbrechtlichen Überschneidungen einer intensiven Beratung.  Wir klären hier in einem ersten Schritt ausgehend von Ihrer Motivlage die rechtlichen Rahmenbedingungen und sinnvollen Gestaltungsmöglichkeiten.  Kernbereich  der notariellen Tätigkeit ist hier Ihre Absicherung bei der Übertragung von großen Vermögenswerten und der Schutz vor übereilten Entscheidungen.

Schenken mit warmer Hand – alles Wichtige zur lebzeitigen Zuwendung

Erbschaft und Schenkungssteuer

Vorsorgevollmacht /Patientenverfügung

Unabhängig vom Alter und der individuellen Lebenssituation kann schnell der Fall eintreten, dass man kurzfristig oder auch für eine längere Zeit nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Wer hier nicht frühzeitig vorsorgt,  unterfällt der staatlichen Vorsorge, in der Weise, dass das zuständige Vormundschaftsgericht die anstehenden persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch einen gerichtlich bestellten Betreuer regeln lässt.

Rechtlich fundiert abgefasste Vorsorgevollmachten geben Personen Ihres Vertrauens die Befugnis, in Ihrem Sinne die Notsituation zu meistern und  die Anordnung einer staatlichen Betreuung zu vermeiden. Notarielle Vorsorgevollmachten erfüllen dabei nicht nur alle Formvorgaben, die der Gesetzgeber für bestimmte Rechtsgeschäfte verlangt, sondern sichern durch die entsprechende Beratung auch die Umsetzung Ihrer individuellen Vorstellungen.

Gleiches gilt für den aktuellen Themenbereich der Patientenverfügung. Wir besprechen mit Ihnen die persönlichen Handlungsanweisungen für Ärzte und Pflegepersonen und formulieren die rechtlich gesicherte Fassung für diese Lebenszäsur.

Beizeiten versorgen – mit Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Eheverträge/Partnerschafts-und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Jede Eheschließung begründet  wechselseitig Rechte und Pflichten über die  wir Sie gerne im Rahmen einer Besprechung umfassend informieren.  Dabei  wird häufig erkennbar, dass die   bestehende Rechtslage weit von den Vorstellungen der Partner abweicht und eine angepasste Regelung sinnvoll erscheint.   Der Notar zeigt  hier den Gestaltungsspielraum auf, erörtert Lösungsmöglichkeiten und sorgt dafür, dass  der Vertrag rechtssicher und fair formuliert wird.

Lebensgemeinschaften haben neben der Ehe viele andere Formen, ohne dass die gesetzlichen Regelungen dafür immer die passenden Rahmenbedingungen schaffen.  Wer ohne Trauschein lebt verzichtet auf besondere gesetzliche Regelungen und Absicherungen, die für verheiratete Paare gelten. Gerade diese Partner müssen sich deshalb Gedanken über individuelle rechtliche Spielregeln machen, die die gebotene Sicherheit geben.  Sie schildern uns Ihre Lebenssituation und die Vorstellungen für das Zusammenleben und wir erarbeiten mit Ihnen  gemeinsam die vertragliche Basis für die bestehende Partnerschaft.

Bei allen Schwierigkeiten, die das  Scheitern einer Ehe  mit sich bringt, lassen sich die auftretenden Probleme und klärungsbedürftigen Rechtsverhältnisse auch hier meist vernünftig und ohne kostenintensive Rechtsstreitigkeiten lösen.  Unsere Aufgabe besteht darin, neutral und unparteiisch die jeweiligen Rechtspositionen zu erläutern und das gemeinsame Verhandlungsergebnis zu dokumentieren.  Scheidungsfolgenvereinbarungen eröffnen hier die Chance, trotz der Trennung mit gegenseitigem Respekt  positiv die Zukunft nach der Ehe zu gestalten.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Erben und Vererben

Erbrecht bildet neben dem Immobilienrecht den Kernbereich der notariellen Tätigkeit.  Wir sind hier im Vorfeld der Nachfolgeplanung darauf bedacht,  Ihnen zunächst das nicht immer  ganz einfache, gesetzliche  Erbrecht zu vermitteln.  Die  anstehenden  Überlegungen sind dabei unabhängig vom jeweiligen Alter notwendig, um Angehörige und Partner zu schützen und das Ergebnis Ihres wirtschaftlichen Handels für die Zeit nach Ihrem Versterben sinnvoll  zu regeln.

Haben wir Ihre Vorstellungen und Zielvorgaben im Rahmen der ersten Besprechung  richtig erfasst, formulieren wir die testamentarische Verfügung zunächst  als Entwurf eines Testamentes oder Erbvertrages und übersenden Ihnen diese Fassung zur Kenntnis und Prüfung. Änderungs- oder Ergänzungsvorgaben klären wir dann im nächsten Termin und sorgen  nach der Beurkundung für die fachgerechte Verwahrung und Registrierung Ihrer  Verfügung.

Notare kümmern sich aber auch um die gesamte Betreuung nach  Eintritt des Erbfalls.

Sei es die Vorbereitung eines Erbscheinsantrages, die Klärung der jeweiligen, erbrechtlichen Positionen oder die einvernehmliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.  Für alle Fragen und anstehenden Schritte sind wir der richtige Ansprechpartner, den der Gesetzgeber Ihnen hier mit dem Berufsstand der Notare bewusst zur Seite stellt.

Erbschaftssteuerliche Themen  in der Nachfolgeplanung klären und berücksichtigen wir bei Bedarf in Zusammenarbeit  mit Steuerberatern und schaffen auch in der Hinsicht die gebotene Rechtssicherheit.

Erben und Vererben, Erbschaftssteuer

Was muss ich regeln, wenn eine mir nahestehende Person verstirbt

Erbrecht für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland

Erbschaft und Schenkungssteuer