Die Gründung eines Unternehmen, Beteiligung von Personen am Unternehmen, Umwandlungen oder Nachfolgeplanungen im unternehmerischen Bereich erfordern besondere Fachkenntnisse, die der Gesetzgeber bei Notaren voraussetzt und deren Mitwirkung bei diesen Maßnahmen auch vorschreibt. Wir beraten und betreuen Sie von der Gründung Ihrer Gesellschaft an über alle Umstrukturierungsmaßnahmen bis zur Nachfolgeplanung zur Sicherung Ihres Werkes.
Die Wahl der Rechtsform und die anstehenden Maßnahmen koordinieren wir mit den steuerlichen und sonstigen Beratern, so dass Sie sich auf die unternehmerischen Entscheidungen konzentrieren können.