Eine Vielzahl von Rechtsbereichen sieht gesetzlich die Mitwirkung von Notaren bei der Regelung der Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten eine umfassende und unabhängige Betreuung für geboten hält. Erforderlich ist die Mitwirkung insbesondere für folgende Bereiche:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Bestellung von Rechten an Immobilien
- Ehe und Familie: Eheverträge, Partnerschaftsvereinbarungen, Scheidungsfolgenregelungen , Adoptionen
- Erbrecht: Testamente, Erbverträge, Erbscheinsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Nachfolgeplanungen im privaten und unternehmerischen Bereich
- Gesellschaftsrecht: Gründung von Unternehmen, Umstrukturierungen,
Notare stehen hier als staatlich bestellte, speziell qualifizierte Juristen zur Seite, um die folgenreichen, komplexen Rechtsverhältnisse zur klären und für alle Beteiligten zu einem guten Abschluss zu bringen. Beratung im Vorfeld zur umfassenden Ermittlung des Sachverhaltes bilden die Basis einer fundierten Betreuung. Zielvorgabe ist dann eine Vertragsgestaltung, die die Interessen aller Beteiligten im Rahmen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen umsetzt.
Mit der Beurkundung werden die Vereinbarungen dokumentiert um damit spätere Streitigkeiten oder kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Sicherheit in der Betreuung der Angelegenheiten wird flankiert durch die absolute Verschwiegenheitspflicht des Notars und aller Mitarbeiter.